Methodik

Wie berechnen wir die Windkraft-Potenzialflächen?

Diese Seite erklärt in normaler Sprache, wie die blauen Flächen auf der Karte entstehen: welche Daten wir verwenden, welche Flächen wir ausschließen und warum.

Kurz gesagt

Wir gehen von der gesamten Fläche Österreichs aus und ziehen Stück für Stück alles ab, wo aus rechtlichen, technischen oder ökologischen Gründen kein Windrad stehen darf oder soll: Siedlungen und einzelne Wohngebäude (mit Sicherheitsabstand), Naturschutzgebiete, Straßen, Bahnstrecken, Seilbahnen, Gewässer, zu steiles oder zu hoch gelegenes Gelände und Standorte mit zu wenig Wind. Was danach übrig bleibt und mindestens 10 Hektar zusammenhängende Fläche bietet, zeigen wir als Potenzialfläche.

Ein Grobscreening, kein Gutachten

Diese Karte zeigt, wo eine Windkraftanlage grundsätzlich denkbar wäre — sie ersetzt keine rechtsverbindliche Standortprüfung. Themen wie Flugkorridore, Radar- und Richtfunkstrecken, Gasleitungen, vertragliche Abstände zwischen Betreibern, tatsächliche Windmessungen die tatsächliche Flächenwidmung der Gemeinde und eine detaillierte Umweltprüfung müssen für jedes konkrete Projekt gesondert untersucht werden.

Wie erkennen wir Siedlungen?

Damit die Karte weiß, wo Menschen wohnen, greifen wir auf OpenStreetMap (OSM) zurück — eine frei zugängliche, von Freiwilligen gepflegte digitale Landkarte, die für Österreich sehr detailliert und aktuell ist. Jedes darin verzeichnete Gebäude mit einer hinterlegten Postadresse gilt als bewohnt. Liegen mehrere solcher Gebäude näher als 150 Meter beieinander, fassen wir sie zu einer zusammenhängenden Siedlungsfläche zusammen.

Damit nicht schon ein einzelnes Gehöft mitten im Wald als „Siedlung" durchgeht, muss diese Gebäudegruppe zusätzlich eine echte Ortschaft berühren — also einen Ort, der in OpenStreetMap als Stadt, Dorf, Weiler, Vorort oder Ortsteil eingetragen ist. Erst dann zählt die gesamte verbundene Fläche als Siedlungsgebiet, um das wir den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand ziehen (siehe Tabelle unten).

Die gesamte Berechnung läuft auf einem sehr feinen Raster von 25 mal 25 Metern — jedes einzelne Feld wird einzeln bewertet, damit die Abstandsgrenzen auf der Karte möglichst genau der Realität entsprechen.

Mindestabstände je Bundesland

Wie weit ein Windrad von der nächsten Siedlung entfernt sein muss, legt jedes Bundesland selbst fest. Wo verfügbar, verwenden wir dafür die amtliche Flächenwidmung — also die rechtlich festgelegte Nutzung von Grundstücken (z. B. als „Wohngebiet") — statt der oben beschriebenen OSM-Methode, weil sie die tatsächliche Rechtslage genauer wiedergibt. Nur für Wien und Burgenland gibt es keine passende amtliche Quelle; dort verwenden wir ersatzweise die OSM-Methode.

Mindestabstand zu Siedlungen und Einzelgebäuden je Bundesland
BundeslandAbstand zu SiedlungenAbstand zu Einzelgebäuden
Burgenland1.000 m750 m
Niederösterreich1.200 m750 m
Oberösterreich1.000 m750 m
Steiermark1.000 m750 m
Kärnten1.000 m750 m
Salzburg1.000 m750 m
Tirol1.000 m750 m
Vorarlberg1.000 m750 m
Wien1.000 m750 m

Hinweis: Die Tabelle zeigt die Abstände, mit denen unsere Karte tatsächlich rechnet. In der Datenlieferung vom September 2026 wurden sie für das Burgenland von 1.200 m und für Kärnten von 1.500 m auf jeweils 1.000 m vereinheitlicht. Ob das den landesrechtlichen Vorgaben entspricht, klären wir gerade mit dem Datenanbieter — in einzelnen Bundesländern können die gesetzlichen Mindestabstände höher liegen als hier gerechnet.

„Einzelgebäude" sind einzelne Wohnhäuser außerhalb von Siedlungen — etwa ein einzelnes Bauernhaus. Weil sie nicht Teil eines größeren Siedlungsgebiets sind, gilt für sie ein kleinerer Abstand als für Siedlungen.

Zusätzliche Sicherheitsabstände zu einzelnen Objekten

Neben Siedlungen halten wir auch zu einzelnen, empfindlichen oder sicherheitsrelevanten Objekten einen Mindestabstand ein.

Die Kategorie „Wichtige Objekte" (250 m um Kirchen, Schlösser und ähnliche Landmarken) ist mit der Datenlieferung vom September 2026 entfallen. Ebenso entfallen ist der Abstand zu Hochspannungsfreileitungen — Freileitungen sind derzeit kein Ausschlusskriterium. Beides ist beim Datenanbieter angefragt.

Einzelgebäude im Grünland — 750 m

Einzelne Wohngebäude außerhalb von Siedlungsflächen (siehe Tabelle oben).

Gebäude an Seilbahnen — 50 m

Gebäude im unmittelbaren Umfeld von Seilbahnanlagen, etwa Stationsgebäude.

Nicht-Wohn-Hüllen — 25 m

Gebäudehüllen ohne Wohnnutzung, etwa Betriebs- und Nebengebäude.

Sonstige Gebäude — 25 m

Alle übrigen Gebäude, die keiner anderen Kategorie zugeordnet sind.

Straßen, Bahnen und Seilbahnen

Zu allen folgenden Verkehrswegen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern — aus Sicherheitsgründen (Eiswurf, Rotorblattbruch) und weil dort ohnehin oft keine Fläche für ein Windrad frei wäre.

Höherrangige Straßen — 150 m

  • Autobahnen, Schnellstraßen sowie überregionale, regionale und lokale Hauptstraßen — inklusive ihrer Ein- und Ausfahrtsrampen.
  • Straßenabschnitte in Tunneln zählen nicht dazu, da dort ohnehin kein Windrad stehen könnte.

Bahnstrecken — 150 m

  • Haupt- und Regionalbahnen (Normalspur) sowie Schmalspurbahnen.
  • Streckenabschnitte in Tunneln zählen nicht dazu.

Seilbahnen und Lifte — 150 m

  • Anlagen für den Personentransport: Kabinenbahnen, Seilbahnen, Sessellifte sowie Schlepplifte (Anker-, Bügel- und Tellerlifte, Seilrollen) und Förderbänder.
  • Reine Materialseilbahnen ohne Personentransport sind nicht mitgezählt.

Naturschutz, Gelände und Wind

Naturschutzgebiete

Nationalparks, Naturparks, Natura-2000-Gebiete und Ramsar-Feuchtgebiete sind vollständig ausgeschlossen — dort ist eine Windkraftanlage grundsätzlich nicht vorstellbar.

Zu steiles oder zu hoch gelegenes Gelände

Hänge mit einer Neigung über 15° gelten als technisch ungeeignet. Ebenso ausgeschlossen sind Standorte über 2.500 m Seehöhe.

Zu wenig Wind

Standorte mit einer mittleren Windleistungsdichte unter 150 W/m² in 130 m Nabenhöhe lohnen sich wirtschaftlich in aller Regel nicht und sind daher ausgeschlossen. Die Daten stammen aus dem European Wind Atlas, der die Leistungsdichte für 150 m Höhe ausweist — dort entspricht die Schwelle rund 160 W/m². Fehlen für einen Standort Winddaten, wird er sicherheitshalber ebenfalls ausgeschlossen. Wichtig: eine Windmessung vor Ort ist auf jeden Fall dennoch notwendig und liefert detailliertere Daten als die Modelle, die unserer Karte zu Grunde liegen.

Technischer Anhang Für Entwickler:innen und GIS-Nutzer:innen, die mit den Rohdaten arbeiten möchten.

Die gesamte Berechnung basiert auf einer einzigen Rasterdatei namens abschichtung.tif: 44 Bänder (Ebenen), Datentyp uint8, Koordinatensystem EPSG:31287 (österreichisches amtliches Bezugssystem), Auflösung 25 m pro Rasterzelle. Jedes Band entspricht einer Zwischenstufe oder einem Teilergebnis der oben beschriebenen Ausschlusskriterien:

Bandnummern und -namen der Quelldatei
BandName
1official_settlement_source — Amtliches Wohnbauland
2settlement_buffer — Siedlungsabstand
3haeuser_im_gruenen_ferienhaus — Ferienhaus und Tourismus
4haeuser_im_gruenen_widmung — Amtliche Einzellagen-Widmung
5haeuser_im_gruenen_streusiedlung — Streusiedlungs-Hüllen
6haeuser_im_gruenen_noe_pdf — NÖ-Mindestabstandszonen
7haeuser_im_gruenen — Häuser im Grünen
8nonresidential_hulls_source — Nicht-Wohn-Hüllen
9nonresidential_hulls_buffer — Ausschluss Nicht-Wohn-Hüllen
10cableway_buildings_source — Seilbahn-Gebäude
11cableway_buildings_buffer — Ausschluss Seilbahn-Gebäude
12general_buildings_source — Sonstige Gebäude und Einzellagen
13general_buildings_buffer — Ausschluss sonstige Gebäude
14road_motorway_trunk — Autobahnen und Schnellstraßen
15road_federal_state — Bundes- und Landesstraßen
16rail_main — Hauptbahnen
17cableway_people_150m — Personenseilbahnen
18military_restricted_area — Militärisches Sperrgebiet
19airport_area_major — Hauptflughafen-Areale
20airport_runway_corridor_5km — An- und Abflugkorridore
21nature_protection_areas — Amtliche Schutzgebiete
22osm_nature_protection_areas — Schutzgebiete aus OpenStreetMap
23geography_slope_too_steep — Hangneigung zu steil
24geography_elevation_too_high — Seehöhe zu hoch
25geography_wind_too_low — Wind zu gering
26geography_water_bodies — Größere Gewässer
27exclusion_human — Ausschluss Mensch
28exclusion_nature — Ausschluss Natur
29exclusion_geography — Ausschluss Geografie
30all_exclusions — Ausschluss gesamt
31available_after_all_exclusions_raw — Verfügbare Fläche roh
32available_cleaned_min_10ha — Eignungsflächen
33available_blur_sigma_100m — Unschärfe schwach
34available_blur_sigma_200m — Unschärfe mittel
35available_blur_sigma_250m — Unschärfe stark
36available_blur_sigma_300m — Unschärfe sehr stark
37official_wind_zoning — Amtliche Windkraft-Zonen
38wka_bestand_ausserhalb_zonen — WKA-Bestand außerhalb der Zonen
39haeuser_im_gruenen_source — Quellen Häuser im Grünen
40general_buildings_roh_osm — Sonstige Gebäude aus OpenStreetMap
41general_buildings_roh_dkm — Sonstige Gebäude aus dem Kataster
42sources_human — Quellen Mensch
43sources_nature — Quellen Natur
44sources_geography — Quellen Geografie

available_cleaned_min_10ha ist die verfügbare Fläche nach allen Ausschlüssen, bereinigt auf zusammenhängende Flächen ab 10 ha — das Hauptergebnisband, aus dem die Potenzialflächen auf der Karte erzeugt werden. official_wind_zoning ist ein Referenzlayer (amtlich ausgewiesene Zonen in Niederösterreich, der Steiermark und Salzburg) und schränkt die berechneten Flächen nicht zusätzlich ein — er wird separat auf der Karte dargestellt.

Wasserflächen (Seen, Flüsse) werden separat aus zwei Quellen ausgeschlossen: stehende Gewässer aus dem „Gesamtgewässernetz Österreich" des Umweltbundesamts, Fließgewässer-Flächen aus OpenStreetMap — Details siehe Repository-Dokumentation.

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