Methodik
Diese Seite erklärt in normaler Sprache, wie die blauen Flächen auf der Karte entstehen: welche Daten wir verwenden, welche Flächen wir ausschließen und warum.
Kurz gesagt
Wir gehen von der gesamten Fläche Österreichs aus und ziehen Stück für Stück alles ab, wo aus rechtlichen, technischen oder ökologischen Gründen kein Windrad stehen darf oder soll: Siedlungen und einzelne Wohngebäude (mit Sicherheitsabstand), Naturschutzgebiete, Straßen, Bahnstrecken, Seilbahnen, Gewässer, zu steiles oder zu hoch gelegenes Gelände und Standorte mit zu wenig Wind. Was danach übrig bleibt und mindestens 10 Hektar zusammenhängende Fläche bietet, zeigen wir als Potenzialfläche.
Ein Grobscreening, kein Gutachten
Diese Karte zeigt, wo eine Windkraftanlage grundsätzlich denkbar wäre — sie ersetzt keine rechtsverbindliche Standortprüfung. Themen wie Flugkorridore, Radar- und Richtfunkstrecken, Gasleitungen, vertragliche Abstände zwischen Betreibern, tatsächliche Windmessungen die tatsächliche Flächenwidmung der Gemeinde und eine detaillierte Umweltprüfung müssen für jedes konkrete Projekt gesondert untersucht werden.
Damit die Karte weiß, wo Menschen wohnen, greifen wir auf OpenStreetMap (OSM) zurück — eine frei zugängliche, von Freiwilligen gepflegte digitale Landkarte, die für Österreich sehr detailliert und aktuell ist. Jedes darin verzeichnete Gebäude mit einer hinterlegten Postadresse gilt als bewohnt. Liegen mehrere solcher Gebäude näher als 150 Meter beieinander, fassen wir sie zu einer zusammenhängenden Siedlungsfläche zusammen.
Damit nicht schon ein einzelnes Gehöft mitten im Wald als „Siedlung" durchgeht, muss diese Gebäudegruppe zusätzlich eine echte Ortschaft berühren — also einen Ort, der in OpenStreetMap als Stadt, Dorf, Weiler, Vorort oder Ortsteil eingetragen ist. Erst dann zählt die gesamte verbundene Fläche als Siedlungsgebiet, um das wir den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand ziehen (siehe Tabelle unten).
Die gesamte Berechnung läuft auf einem sehr feinen Raster von 25 mal 25 Metern — jedes einzelne Feld wird einzeln bewertet, damit die Abstandsgrenzen auf der Karte möglichst genau der Realität entsprechen.
Wie weit ein Windrad von der nächsten Siedlung entfernt sein muss, legt jedes Bundesland selbst fest. Wo verfügbar, verwenden wir dafür die amtliche Flächenwidmung — also die rechtlich festgelegte Nutzung von Grundstücken (z. B. als „Wohngebiet") — statt der oben beschriebenen OSM-Methode, weil sie die tatsächliche Rechtslage genauer wiedergibt. Nur für Wien und Burgenland gibt es keine passende amtliche Quelle; dort verwenden wir ersatzweise die OSM-Methode.
| Bundesland | Abstand zu Siedlungen | Abstand zu Einzelgebäuden |
|---|---|---|
| Burgenland | 1.000 m | 750 m |
| Niederösterreich | 1.200 m | 750 m |
| Oberösterreich | 1.000 m | 750 m |
| Steiermark | 1.000 m | 750 m |
| Kärnten | 1.000 m | 750 m |
| Salzburg | 1.000 m | 750 m |
| Tirol | 1.000 m | 750 m |
| Vorarlberg | 1.000 m | 750 m |
| Wien | 1.000 m | 750 m |
Hinweis: Die Tabelle zeigt die Abstände, mit denen unsere Karte tatsächlich rechnet. In der Datenlieferung vom September 2026 wurden sie für das Burgenland von 1.200 m und für Kärnten von 1.500 m auf jeweils 1.000 m vereinheitlicht. Ob das den landesrechtlichen Vorgaben entspricht, klären wir gerade mit dem Datenanbieter — in einzelnen Bundesländern können die gesetzlichen Mindestabstände höher liegen als hier gerechnet.
„Einzelgebäude" sind einzelne Wohnhäuser außerhalb von Siedlungen — etwa ein einzelnes Bauernhaus. Weil sie nicht Teil eines größeren Siedlungsgebiets sind, gilt für sie ein kleinerer Abstand als für Siedlungen.
Neben Siedlungen halten wir auch zu einzelnen, empfindlichen oder sicherheitsrelevanten Objekten einen Mindestabstand ein.
Die Kategorie „Wichtige Objekte" (250 m um Kirchen, Schlösser und ähnliche Landmarken) ist mit der Datenlieferung vom September 2026 entfallen. Ebenso entfallen ist der Abstand zu Hochspannungsfreileitungen — Freileitungen sind derzeit kein Ausschlusskriterium. Beides ist beim Datenanbieter angefragt.
Einzelgebäude im Grünland — 750 m
Einzelne Wohngebäude außerhalb von Siedlungsflächen (siehe Tabelle oben).
Gebäude an Seilbahnen — 50 m
Gebäude im unmittelbaren Umfeld von Seilbahnanlagen, etwa Stationsgebäude.
Nicht-Wohn-Hüllen — 25 m
Gebäudehüllen ohne Wohnnutzung, etwa Betriebs- und Nebengebäude.
Sonstige Gebäude — 25 m
Alle übrigen Gebäude, die keiner anderen Kategorie zugeordnet sind.
Zu allen folgenden Verkehrswegen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern — aus Sicherheitsgründen (Eiswurf, Rotorblattbruch) und weil dort ohnehin oft keine Fläche für ein Windrad frei wäre.
Höherrangige Straßen — 150 m
Bahnstrecken — 150 m
Seilbahnen und Lifte — 150 m
Naturschutzgebiete
Nationalparks, Naturparks, Natura-2000-Gebiete und Ramsar-Feuchtgebiete sind vollständig ausgeschlossen — dort ist eine Windkraftanlage grundsätzlich nicht vorstellbar.
Zu steiles oder zu hoch gelegenes Gelände
Hänge mit einer Neigung über 15° gelten als technisch ungeeignet. Ebenso ausgeschlossen sind Standorte über 2.500 m Seehöhe.
Zu wenig Wind
Standorte mit einer mittleren Windleistungsdichte unter 150 W/m² in 130 m Nabenhöhe lohnen sich wirtschaftlich in aller Regel nicht und sind daher ausgeschlossen. Die Daten stammen aus dem European Wind Atlas, der die Leistungsdichte für 150 m Höhe ausweist — dort entspricht die Schwelle rund 160 W/m². Fehlen für einen Standort Winddaten, wird er sicherheitshalber ebenfalls ausgeschlossen. Wichtig: eine Windmessung vor Ort ist auf jeden Fall dennoch notwendig und liefert detailliertere Daten als die Modelle, die unserer Karte zu Grunde liegen.
Die gesamte Berechnung basiert auf einer einzigen Rasterdatei namens abschichtung.tif: 44 Bänder (Ebenen), Datentyp uint8,
Koordinatensystem EPSG:31287 (österreichisches amtliches
Bezugssystem), Auflösung 25 m pro Rasterzelle.
Jedes Band entspricht einer Zwischenstufe oder einem Teilergebnis der oben
beschriebenen Ausschlusskriterien:
| Band | Name |
|---|---|
| 1 | official_settlement_source — Amtliches Wohnbauland |
| 2 | settlement_buffer — Siedlungsabstand |
| 3 | haeuser_im_gruenen_ferienhaus — Ferienhaus und Tourismus |
| 4 | haeuser_im_gruenen_widmung — Amtliche Einzellagen-Widmung |
| 5 | haeuser_im_gruenen_streusiedlung — Streusiedlungs-Hüllen |
| 6 | haeuser_im_gruenen_noe_pdf — NÖ-Mindestabstandszonen |
| 7 | haeuser_im_gruenen — Häuser im Grünen |
| 8 | nonresidential_hulls_source — Nicht-Wohn-Hüllen |
| 9 | nonresidential_hulls_buffer — Ausschluss Nicht-Wohn-Hüllen |
| 10 | cableway_buildings_source — Seilbahn-Gebäude |
| 11 | cableway_buildings_buffer — Ausschluss Seilbahn-Gebäude |
| 12 | general_buildings_source — Sonstige Gebäude und Einzellagen |
| 13 | general_buildings_buffer — Ausschluss sonstige Gebäude |
| 14 | road_motorway_trunk — Autobahnen und Schnellstraßen |
| 15 | road_federal_state — Bundes- und Landesstraßen |
| 16 | rail_main — Hauptbahnen |
| 17 | cableway_people_150m — Personenseilbahnen |
| 18 | military_restricted_area — Militärisches Sperrgebiet |
| 19 | airport_area_major — Hauptflughafen-Areale |
| 20 | airport_runway_corridor_5km — An- und Abflugkorridore |
| 21 | nature_protection_areas — Amtliche Schutzgebiete |
| 22 | osm_nature_protection_areas — Schutzgebiete aus OpenStreetMap |
| 23 | geography_slope_too_steep — Hangneigung zu steil |
| 24 | geography_elevation_too_high — Seehöhe zu hoch |
| 25 | geography_wind_too_low — Wind zu gering |
| 26 | geography_water_bodies — Größere Gewässer |
| 27 | exclusion_human — Ausschluss Mensch |
| 28 | exclusion_nature — Ausschluss Natur |
| 29 | exclusion_geography — Ausschluss Geografie |
| 30 | all_exclusions — Ausschluss gesamt |
| 31 | available_after_all_exclusions_raw — Verfügbare Fläche roh |
| 32 | available_cleaned_min_10ha — Eignungsflächen |
| 33 | available_blur_sigma_100m — Unschärfe schwach |
| 34 | available_blur_sigma_200m — Unschärfe mittel |
| 35 | available_blur_sigma_250m — Unschärfe stark |
| 36 | available_blur_sigma_300m — Unschärfe sehr stark |
| 37 | official_wind_zoning — Amtliche Windkraft-Zonen |
| 38 | wka_bestand_ausserhalb_zonen — WKA-Bestand außerhalb der Zonen |
| 39 | haeuser_im_gruenen_source — Quellen Häuser im Grünen |
| 40 | general_buildings_roh_osm — Sonstige Gebäude aus OpenStreetMap |
| 41 | general_buildings_roh_dkm — Sonstige Gebäude aus dem Kataster |
| 42 | sources_human — Quellen Mensch |
| 43 | sources_nature — Quellen Natur |
| 44 | sources_geography — Quellen Geografie |
available_cleaned_min_10ha ist die
verfügbare Fläche nach allen Ausschlüssen, bereinigt auf
zusammenhängende Flächen ab 10 ha — das Hauptergebnisband, aus dem die
Potenzialflächen auf der Karte erzeugt werden. official_wind_zoning ist ein Referenzlayer
(amtlich ausgewiesene Zonen in Niederösterreich, der Steiermark und Salzburg)
und schränkt die berechneten Flächen nicht zusätzlich ein — er wird separat
auf der Karte dargestellt.
Wasserflächen (Seen, Flüsse) werden separat aus zwei Quellen ausgeschlossen: stehende Gewässer aus dem „Gesamtgewässernetz Österreich" des Umweltbundesamts, Fließgewässer-Flächen aus OpenStreetMap — Details siehe Repository-Dokumentation.